Ihre Agentur für maßgeschneiderte Lösungen von der Konzeption Bis zum fertigen Druckerzeugnis.

Leistungen

Grafik, Design & Druckoptimierung für professionelle Ergebnisse

Unsere Kreativköpfe überlassen nichts dem Zufall. Mit grafischem Gespür gestalten wir Layouts, Designs, Grafiken und Bilder und schneiden diese auf Ihre Wünsche zu. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Reinzeichnung Ihrer Dokumente, bei der Bildbearbeitung und aufwendigen Retuschearbeiten, bei der Farbabstimmung und mit farbverbindlichen Proofs. Wir übernehmen die Erstellung von finalen Druckdaten, mit den korrekten Druckspezifikationen und Druckfarbräumen.

Corporate Design

Logoentwicklung
Geschäftsausstattungen
Messeausstattungen
Brand-Entwicklung
Styleguides

KI/AI

AI Image Generation
Text to Image Generation
Image to Image
Outpainting
Upscaling

Print

Kampagnen
Broschüren/Mailings
Kataloge
Anzeigen
Plakate/POS
Illustration & Icons
Editorial Design
Keyvisuals
Infografiken & Datenvisualisierung

High-End
Bildbearbeitung

Artwork-Erstellung
Composing
Retusche
Look-Entwicklung
Non-Destruktives Arbeiten
Postproduktion von CGI-Bildern und Render-Passes

Druckvorstufe

Reinzeichnung
Qualitätssicherung
Druckdatenerstellung/
Druckabnahme
In-House Proofs/
Proofservice ISO-zertifiziert
Farbanpassungen

Konzeption & Grafik

Persönlich, professionell, individuell planbar - Wir sind für Sie da.

Unser Kreativteam verleiht ihrer Markenbotschaft Gestalt. Wir konzipieren und entwickeln aussdrucksstarke Layouts, Designs, Grafiken, Illustrationen und Bilder. Ob einfach oder komplex – wir geben Ideen eine Form, die im Gedächnis bleibt.

KI/AI

Faszinierende neue Bildwelten

Stellen Sie sich vor, Sie könnten alle Ihre Gedanken in ein Bild verwandeln, sei es beispielsweise durch eine einfache Beschreibung oder grobe Skizze. So ungefähr lässt sich die Arbeit mit Künstlicher Intelligenz (KI) beschreiben. Nutzen Sie unser Know-How um Grenzen zu überschreiten und mit Ihren Projekten neue kreative Wege zu gehen. Wir erstellen für Sie komplett neue Bilder, erweitern bestehende Motive mit gewünschten Inhalten in alle Richtungen oder übertragen vorgegebene Stile auf neue Bilder. Durch unseren fortschrittlichen Einsatz neuartiger KI-Systeme bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Ideen individuell umzusetzen.

High-End Bildbearbeitung

Composing, Retusche, Farbmanagement – Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Von der einfachen Pixelretusche bis zum komplexen Composing. Ist das perfekte Bild nocht nicht vorhanden, retuschieren oder montieren wir Ihnen Ihr Wunschmotiv. Dabei legen wir großen Wert auf Details, Realismus und natürlich ein hervorragendes Gesamtergebnis.

Unsere Bildexperten achten auf Farbechtheit und bearbeiten Bilder so, dass sie am Ende perfekt für den Druck optimiert sind. Denn was auf dem Papier ankommt zählt – garantiert durch Fogra-zertifizierte In-House Proofs.

Zertifiziertes In-House Proofing

Druckoptimierte Farb- und Bildbearbeitung für jeden Papiertyp – denn was auf dem Papier ankommt, zählt!

Wir bieten eine Farbverbindlichkeitsgarantie durch die Verifizierung eines GMG ColorProofs nach offiziellen Druckstandards. Wir verwenden gestrichene (semiMatte/OBA), ungestrichene (matte/OBA) und Zeitungspapiere (newspaper) und passen das Druckbild entsprechend dem Papiertyp an. Hierbei proofen wir nach aktuellem FOGRA-Standard 39 / 51 / 52 und WAN/IFRA ISO newspaper 26v4 und 26v5 sowie etlichen weiteren Druckprofilen.

Durch zertifiziertes In-House Proofing garantieren wir optimale
Ergebnisse und eine reibungslose Abstimmung.

Reinzeichnung

Druckoptimierung, Proofing, Textsicherheit – Akribie in Reinform

In der Reinzeichnung achten wir auf jedes Detail, unseren Adleraugen entgeht nichts und Ihr Corporate Design ist uns Gesetz. Mikrotypografie ist für uns selbstverständlich kein Fremdbegriff, für einen optimalen Gesamteindruck optimieren wir Lesbarkeit und Anmutung Ihrer Texte. Auf Wunsch bieten wir auch die Qualitätssicherung Ihrer Texte durch unsere kompetenten Lektoratspartner an.

Unser hoher Anspruch für perfekte Farben gilt nicht nur für Bilder sondern auch für digitale Werbemittel und analoge Druckerzeugnisse. Durch zertifiziertes In-House Proofing garantieren wir optimale Ergebnisse. Bei technischen Fragen oder der Ausarbeitung Ihres Konzepts für den Druck können Sie auf unsere Experten zählen. Mit jahrelanger Erfahrung sind wir Ihre Schnittstelle zum Druck und wenn nötig auch vor Ort.

Kundenstimmen

Bekannte Markenkunden aus ganz Deutschland, Österreich under Schweiz vertrauen auf unsere Leistungen.

Hurtigruten GmbH

45 Grad ist ein langjähriger und verlässlicher Partner. Wir schätzen die Schnelligkeit, Professionalität und genaue Arbeitsweise sehr.

Andrea Bulian
Head of Marketing

Schuchter Sportboot AG

Ich arbeite seit über 10 Jahren mit Stephen und seinem Team zusammen. Sie haben nicht nur tolle Ideen, sondern denken mit und setzen kreativ, termingerecht und überraschend um. Sprich: aus meiner Sicht das rundum Sorglospaket mit Erfolgsgarantie.

Fabienne Schnell
freie Online Marketing Beratung

Costa Kreuzfahrten

Großartige Zusammenarbeit seit vielen Jahren. Ob Mailings, Broschüren, Anzeigen – professionell, schnell, zuverlässig und kreativ und immer mit dem Blick für die Details. Auf viele weitere Projekte!

Kristin Hein
Marketing Specialist

ORGANISATION PAR EXCELLENCE

Ich arbeite seit vielen Jahren mit Stephen Estler und seinem Team zusammen. 45 Grad ist der perfekte Partner, wenn es um Farbmanagement, aber auch um die Entwicklung von außergewöhnlichen Messeflyern geht. Hier bekommt man Beratung, Kreativität, Umsetzung und Qualität auf höchstem Niveau und das auch noch schnell.

Cinzia Sanfilippo
Messe- und Eventmanagerin (IHK)

Germot

Das Team von 45 Grad leistet großartige Arbeit. Mit ihren kreativen Ideen, ihrem Fachwissen und Engagement ist man bei Ihnen gut aufgehoben. Ob Katalog, Flyer, Anzeigen oder Werbemittel, Ideen und Wünsche werden professionell und schnell umgesetzt. Wir sind gespannt auf die weiteren Projekte.

Berenice Brogl
Kundenberaterin

SLOWPRINTING

Ich arbeite seit mehr als 14 Jahren mit 45 Grad zusammen. In dieser Zeit habe ich diese Firma als einen verlässlichen und kompetenten Partner kennengelernt. Weiter so! 

Andreas Rist
freier 
Produktioner

45 Grad GmbH

Werbe- und Grafikagentur im Herzen Frankfurts.

Unsere Agentur besteht seit 2007 als professionelle Werbe- und Grafikagentur. Wir haben es uns zum Ziel gemacht unsere Kunden mit attraktiven Konzepten und Druckerzeugnissen mitten im Markt zu positionieren und ihre Produkte in Szene zu setzen. Bei uns treffen frische Ideen und Kreativität auf fundiertes Hintergrundwissen rund um den Druckprozess und die dazugehörige Qualitätssicherung. Eine persönliche Kommunikation ohne Umwege ist uns wichtig, unsere Grafiker stehen mit Ihnen im direkten Kontakt und beraten Sie gerne.

Ansprechpartner

Stephen F. Estler
Geschäftsführer
sestler@45-grad.com

Laura Kößlinger
Prokuristin
lkoesslinger@45-grad.com

Jan Krebs
Digital-Operator
jkrebs@45-grad.com

Hier sind wir

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie gerne mehr erfahren möchten, freuen wir uns von Ihnen zu hören.

Montag–Freitag
09:00–18:00 Uhr

45 Grad GmbH
Kettenhofweg 96
60325 Frankfurt am Main

+49 (0) 69 / 76 75 769 – 0
info@45-grad.com

Angaben gemäß § 5 TMG

45 Grad GmbH
Kettenhofweg 96
60325 Frankfurt am Main
Geschäftsführung: Stephen F. Estler

Telefonnummer +49 (0) 69 / 76 75 769 – 0
info@45-grad.com

Credits
Bilder und Mockups von 45 Grad GmbH, shutterstock.com und freepik.

USt-IdNr. DE244913920
Amtsgericht Frankfurt, HRB: 76565

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Quelle: www.e-recht24.de

Datenschutzerklärung für (Ansprechpartner bei)
Kunden nach Art. 13 und 14 DS-GVO

Stand: Juli 2024

Diese Datenschutzerklärung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1
DS-GVO („Daten“) von Ansprechpartnern (m/w/d) unserer Kunden bzw. unserer Kunden (m/w/d).
1. Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist die
45 Grad GmbH
Kettenhofweg 96
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 / 76 75 769 – 12
E-Mail: info@45-grad.com
2. Datenschutzbeauftragter
Wir unterliegen keiner Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
3. Zweck und Rechtsgrundlage
Wir verarbeiten Ihre Daten aufgrund der folgenden Rechtsgrundlagen zu den hier angegebenen
Zwecken:
• Begründung und Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses, wie z.B. Erstellung von Angeboten,
Abgleich mit den sog. „Sanktions-Listen“, Vertragsschluss, Erbringung der geschuldeten
Leistungen: Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO; Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO aufgrund unseres berechtigten
Interesses an der Begründung und Durchführung eines Vertragsverhältnisses mit Ihrem Arbeitgeber
• Kommunikation mit Ihnen, insbes. per E-Mail, Telefon oder Videokonferenzlösungen: Art. 6 Abs. 1 lit.
f) DS-GVO aufgrund unserer berechtigten Interessen an einer Kundenbetreuung
• Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen: Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
aufgrund unserer berechtigten Interessen an der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen
jeglicher Art
• Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, denen wir unterliegen, wie z.B. Erfüllung abgabe- und handelsrechtlicher
Aufbewahrungs- bzw. Nachweispflichten oder die Erfüllung von Ansprüchen nach Art. 15
ff DS-GVO: Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. mit der jeweils einschlägigen Norm wie § 147 AO oder
Art. 15 DS-GVO;
• Sofern Sie persönlich selbst Vertragspartei werden, Einholung von Bonitätsauskünften: Art. 6 Abs. 1
lit. f) DS-GVO aufgrund unserer berechtigten Interessen an der Begrenzung des Ausfallrisikos von
Forderungen
• Offenlegung Ihrer Daten im Rahmen eines Unternehmensverkaufs bzw. Betriebsveräußerung an
mögliche Kaufinteressenten in pseudonymisierter Form: Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO aufgrund unserer
berechtigten wirtschaftlichen Interessen am Verkauf des Unternehmens oder einzelner Betriebsteile.
4. Empfänger und Kategorien von Empfänger
Empfänger Ihrer Daten sind zunächst IT-Dienstleister, die wir für den Betrieb und die Wartung
unserer IT-Systeme einsetzen. Diese IT-Dienstleister verarbeiten Ihre Daten nur auf unsere Weisung
und in unserem Auftrag und sind somit Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DS-GVO. Weitere
Empfänger Ihrer Daten sind Ihr Arbeitgeber oder sonstige andere Unternehmen, die wir für die
Erfüllung des geschlossenen Vertrags einsetzen. Ihre Daten können wir anlassbezogen auch an
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Gerichte weitergeben.
5. Quelle und Kategorien
Wir erheben Ihre Daten direkt bei Ihnen im Rahmen der Anbahnung bzw. Durchführung des Vertragsverhältnisses
oder erhalten Ihre beruflichen Kontaktdaten von Ihrem Arbeitgeber. Bei den unter Ziffer 4
genannten Empfängern Ihrer Daten, mit Ausnahme von Auftragsverarbeitern, können wir nicht ausschließen,
dass diese uns Daten über Sie offenlegen und wir diese dementsprechend erheben. Welche
Kategorien von Daten erhoben werden, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.
6. Pflicht zur Bereitstellung
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen. Ohne deren Bereitstellung können wir jedoch ggf.
kein Vertragsverhältnis eingehen bzw. einen Vertrag durchführen.
7. Dauer der Speicherung
Ihre Daten löschen wir, wenn diese für die Verarbeitung des jeweiligen Zweckes nicht mehr erforderlich
sind. Wir löschen Ihre Daten daher zunächst nach Ablauf von Verjährungsfristen, die im Zusammenhang
mit Ihrem Vertragsverhältnis bzw. mit dem Ihres Arbeitgebers stehen. Diese betragen regelmäßig
3 Jahre, können aber auch bis zu 10 bzw. 30 Jahre betragen. In jedem Fall aber löschen wir Daten
nicht vor Ablauf von handels- oder abgaberechtlichen Bestimmungen, die eine Aufbewahrung von 6
bis zu 10 Jahren vorsehen. Die Frist beginnt dabei jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem
die letzten Handlungen vorgenommen wurden.
8. Drittlandstransfer
Wir setzen im Rahmen der Verarbeitung Ihrer Daten regelmäßig auch Dienstleister ein. Hierbei kann
nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Daten, im Rahmen unserer Verarbeitungsvorgänge in unseren
EDV-Systemen oder denen unserer Dienstleister auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
und somit des sachlichen Anwendungsbereichs der DS-GVO gelangen oder dass auf Ihre Daten z.B.
im Rahmen des Supports zugegriffen wird. Dies betrifft insbesondere einen Transfer Ihrer Daten in die
und einen Zugriff auf Ihre Daten aus den USA. Für die USA liegt kein uneingeschränkter Angemessenheitsbeschluss
der Europäischen Kommission vor. Ein Transfer Ihrer Daten erfolgt daher gem. Art. 46
Abs. 2 lit. c) DS-GVO i.d.R. auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.
Eine Kopie der Sie betreffenden Passagen der Verträge erhalten sie bei uns.
9. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt, auch kein Profiling.
10. Ihre Rechte
Gemäß den Bestimmungen der DS-GVO können Sie uns gegenüber folgende Rechte geltend machen:
• Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO),
• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO),
• Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO),
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO),
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).
Sie haben das Recht, eine uns erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Darüber hinaus können Sie der hier beschriebenen Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Wahrung
berechtigter Interessen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft nach Art. 21 DS-GVO widersprechen.
Erfolgt die Verarbeitung nicht zu Zwecken der Direktwerbung, besteht das Widerspruchsrecht nur aus
Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Außerdem können Sie sich jederzeit bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Die für uns zuständige
Aufsichtsbehörde ist:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-1408 0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

Zum Download: Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 45 Grad GmbH (gegenüber Unternehmern)

Stand: Juli 2024

1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der 45 Grad GmbH,
Kettenhofweg 96, 60325 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Frankfurt am Main unter HRB 76565 („Auftragnehmerin“), mit Kunden, wenn diese Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB sind („Kunde“). Die Auftragnehmerin und der Kunde werden im Folgenden
jeweils auch als „Vertragspartei“ oder gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet.
1.2. Diese AGB gelten vorbehaltlich des Satzes 3 ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie
werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Im Einzelfall getroffene,
individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen)
zwischen den Vertragsparteien haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kunden kommt jeweils durch Annahme eines
Kostenvoranschlags zustande, welcher diese AGB in das Vertragsverhältnis einbezieht. Bei dem
Kostenvoranschlag handelt es sich um ein rechtsverbindliches Angebot der Auftragnehmerin an
den Kunden, welches der Kunde in Text- oder Schriftform annehmen kann.
2.2. Die Auftragnehmerin ist für eine Frist von einem Monat ab Versendung an den Kostenvoranschlag
gebunden.
2.3. In dem Kostenvoranschlag vereinbaren die Vertragsparteien die individuellen Vertragsdetails,
insbesondere die von der Auftragnehmerin konkret geschuldete Leistung, den für die Leistung
der Auftragnehmerin voraussichtlich erforderlichen Zeitaufwand sowie die Höhe der vom Kunden
geschuldeten Vergütung.
3. Leistungen
3.1. Die Auftragnehmerin erbringt dienst- sowie werkvertragliche Leistungen.
3.2. Gegenstand eines Auftrages können sein:
3.2.1. Konzipierung und Entwicklung eines Corporate Designs; hierzu gehören insbesondere die Entwicklung
von Logos, Geschäftsausstattungen, Messeausstattungen, Styleguides und eines
Marken- und Warenzeichens (Brand);
3.2.2. Leistungen mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI); hierzu gehören insbesondere KIbasierte
Bildgenerierung, Text-zu-Bild Generierung, Bild-zu-Bild Generierung, Erweiterung von
Bildern (sog. Outpainting) sowie Hochskalierung der Auflösung (sog. Upscaling);
3.2.3. Konzipierung, Entwicklung und Erstellung von Printmedien; hierzu gehören insbesondere Kampagnen,
Broschüren und Mailings, Kataloge, Anzeigen, Plakate, Point-of-Sale-Design, Illustrationen
und Icons, Editorial Design, Keyvisuals sowie Infografiken und Datenvisualisierung;
3.2.4. High-End Bildbearbeitung; hierzu gehören insbesondere Artwork-Erstellung, Composing, Retusche,
Look-Entwicklung, Non-Destruktives Arbeiten sowie Postproduktion von CGI-Bildern und
die Erstellung von Renderpässen (EXR-Dateien);
3.2.5. Erstellung von (finalen) Druckdateien; hierzu gehören insbesondere die Erstellung von Reinzeichnungen,
die Qualitätssicherung, die Erstellung von Druckdaten sowie die Durchführung der Druckabnahme,
In-House Proofs (durch ISO-zertifizierten Proofservice) und Farbanpassungen.
3.3. Die Vertragsparteien legen die jeweils konkret geschuldeten Leistungen im jeweiligen Kostenvoranschlag
fest.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden;
Nutzung von Marken und urheberrechtlich geschützten Werken des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin kostenlos alle für die
Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig, richtig und
vollständig vorgelegt und erteilt werden. Die Auftragnehmerin hat wegen fälliger Zahlungsansprüche
an den vorgelegten Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen
Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
4.2. Erbringt der Kunde schuldhaft eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig
oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind hieraus dem Auftragnehmer entstehende Kosten,
beispielsweise aufgrund Verzögerungen oder Mehraufwand, vom Kunden zu tragen.
4.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Kunden zur Nachholung der erforderlichen Mitwirkungshandlung
eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie vom Vertrag zurücktrete,
wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde.
4.4. Soweit erforderlich, ist die Auftragnehmerin berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder
sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden zur Leistungserbringung zu verwenden und zu
nutzen. Dies gilt auch für etwaige urheberrechtlich geschützte Werke und Schriftarten (Fonts) und
Schriftfamilien des Kunden, welche der Auftragnehmerin zur Leistungserbringung zur Verfügung
gestellt werden.
5. Vergütung; Zahlung; Rechnungsstellung
5.1. Die Leistungen der Auftragnehmerin werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt
auf Stundenbasis, wobei die Auftragnehmerin die Zeiten minutengenau erfasst.
5.2. In dem Kostenvoranschlag gibt die Auftragnehmerin die voraussichtlich erforderliche Stundenzahl
für die Erbringung der Leistungen und die sich daraus ergebende voraussichtliche Vergütung an.
5.3. Auch wenn es sich bei dem Kostenvoranschlag um ein rechtsverbindliches Angebot handelt,
beruhen der in dem Kostenvoranschlag angegebenen Zeitaufwand sowie die sich daraus
ergebende Höhe der Vergütung lediglich auf einer voraussichtlichen, unverbindlichen Schätzung.
Verbindlich ist hingegen die Höhe des vereinbarten Stundensatzes.
5.4. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
5.5. Interne Sachkosten, die der Auftragnehmerin im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten
Leistungen entstehen, wie beispielsweise Kommunikations-, Versand-, Vervielfältigungsoder
Reisekosten, stellt die Auftragnehmerin ihren Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung.
5.6. Die Vergütung der Leistungen der Auftragnehmerin ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang
beim Kunden zu zahlen.
5.7. Die Vergütung ist unter Angabe des auf der Rechnung bezeichneten Verwendungszwecks auf das
in der Rechnung bezeichnete Konto der Auftragnehmerin zu zahlen.
5.8. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre erbrachten Leistungen jeweils monatlich am Ende des
Monats abzurechnen, unabhängig davon, ob die jeweils geschuldete Leistungserbringung vollständig
abgeschlossen ist.
5.9. Die Auftragnehmerin ist bei umfangreicher Leistungserbringung berechtigt, Vorauszahlungen des
Kunden in angemessener Höhe zu verlangen (Akonto). Die Auftragnehmerin ist insbesondere
berechtigt, von dem Kunden eine Vorauszahlung in angemessener Höhe im direkten Anschluss an
den Vertragsschluss zu verlangen und den Beginn der Leistungserbringung von dem Erhalt dieser
Vorauszahlung abhängig zu machen.
5.10. Sollte nach Vertragsschluss erkennbar werden, dass die Erfüllung des Vergütungsanspruchs durch
mangelnde Leistungsfähigkeit oder Leistungswilligkeit des Kunden gefährdet ist, ist die Auftragnehmerin
berechtigt, vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, noch nicht
ausgelieferte Ware zurückzuhalten oder die Erbringung ihrer Leistungen, inklusive der Übermittlung
bzw. Bereitstellung der Leistungsergebnisse, vorübergehend oder endgültig einzustellen.
6. Gestaltungsfreiheit; Einsatz Künstlicher Intelligenz; Schriftarten;
Materialien aus öffentlichen Datenbanken
6.1. Für die Auftragnehmerin besteht im Rahmen der Leistungserbringung gestalterische und künstlerische
Freiheit. Basierend auf den zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsparametern, welche
für die Auftragnehmerin verbindlich sind, ist die Auftragnehmerin im Hinblick auf die Durchführung
und das Ergebnis der Leistungserbringung frei.
6.2. Die Auftragnehmerin greift im Rahmen der Leistungserbringung auf Künstliche Intelligenz (KI)
zum Zwecke der Kostenreduzierung, Effizienz und Qualitätssteigerung zurück, insbesondere im
Rahmen der Bildbearbeitung, -überarbeitung und -generierung. Die von der Auftragnehmerin
verwendeten KI-Systeme handeln autonom; ihre Ergebnisse sind von einer sorgfältigen Auswahl
und Eingabe der für ihre Leistungserbringung erforderlichen Befehle abhängig. Auch wenn die
Auftragnehmerin bei der Leistungserbringung, insbesondere bei der Auswahl der von ihr eingesetzten
KI-Systeme sowie der Befehlseingabe, die erforderliche Sorgfalt anwendet, kann es
dennoch aufgrund des autonomen Handelns der eingesetzten KI-Systeme nicht ausgeschlossen
werden, dass dies im Rahmen der Leistungserbringung zu Fehlern führt, welche die Auftragnehmerin
bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht zu vertreten hat.
6.3. Die Auftragnehmerin greift im Rahmen der Leistungserbringung auf Datenbanken zu, welche
Medien wie beispielsweise Fotos, Vektorgrafiken oder Illustrationen zur Verfügung stellen. Hierzu
erwirbt die Auftragnehmerin die entsprechenden Rechte zur eigenen Nutzung der Medien. Soweit
die Auftragnehmerin hierbei nicht übertragbare Nutzungsrechte erwirbt, informiert sie den Kunden
hierüber und teilt mit, dass der Kunde die entsprechenden Nutzungsrechte erwerben muss, um
zur Nutzung berechtigt zu sein.
7. Zahlungsverzug
7.1. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, soweit er die geschuldete Vergütung nach Ziffer
5 dieser AGB nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung bezahlt. Erfolgt die Zahlung
nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, auf den
ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
p.a. in Rechnung zu stellen.
7.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, für die weitere
Leistungserbringung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, noch nicht ausgelieferte
Ware zurückzuhalten oder die Erbringung ihrer Leistungen, inklusive der Übermittlung bzw. Bereitstellung
der Leistungsergebnisse, vorübergehend oder endgültig einzustellen.
8. Leistungsänderungen
8.1. Der Kunde kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen („Änderungsverlangen“).
Das gilt auch für bereits erbrachte und zur Verfügung gestellte Teilleistungen. Die
Auftrag-nehmerin wird die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen
und den Mehraufwand ermitteln. Die Vertragsparteien werden sich über eine entsprechende
Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist die Auftragnehmerin
berechtigt, das Änderungsverlangen des Kunden zurückzuweisen. Etwaige sich aus Leistungsänderungen
ergebende Mehrkosten wird der Kunde tragen, Minderkosten werden dem Kunden
gutgeschrieben.
8.2. Sollte die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung feststellen, dass entgegen der
ursprünglichen Kalkulation in dem Kostenvoranschlag ein zeitlicher Mehraufwand erforderlich sein
wird, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, den Kunden über diesen Mehraufwand zu informieren
(„Änderungsmitteilung“) und eine Freigabe der weiteren Leistungserbringung vom Kunden zu
verlangen.
8.3. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung unter Angabe der zusätzlichen
Vergütung und etwaigen Änderungen des Zeitablaufs zumindest in Textform zu vereinbaren. Die
Vertragsparteien können von diesem Textformerfordernis im gemeinsamen Einverständnis abweichen,
soweit es sich um ein dringendes Änderungsverlangen oder eine dringende Änderungsmitteilung
handelt, welche jeweils keine zeitliche Verzögerung dulden.
9. Druckvereinbarungen
9.1. Die Vertragsparteien können im Einzelfall eine Vereinbarung über den Druck der (digital) erstellten
Werke abschließen („Druckvereinbarung“).
9.2. Im Rahmen der Druckvereinbarung wählt der Kunde die Druckerei aus, welche mit dem Druck der
erstellten Werke beauftragt werden soll. Sofern der Kunde der Auftragnehmerin keine Druckerei
vorgibt, besteht die Möglichkeit, dass die Auftragnehmerin dem Kunden geeignete Druckereien vorschlägt.
Die anschließende Beauftragung der Druckerei erfolgt durch den Kunden. Vertragspartner
der ausgewählten Druckerei und Rechnungsempfänger ist daher der Kunde. Die Auftragnehmerin
unterstützt den Kunden im Rahmen der Beauftragung der Druckerei und übermittelt die zum Vertragsschluss
erforderlichen Unterlagen und Erklärungen. Die Auftragnehmerin übernimmt insbesondere die Übermittlung des von der Druckerei erhaltenen Kostenvoranschlags an den Kunden sowie
die Übermittlung der Bestätigung des Kostenvoranschlags durch den Kunden an die Druckerei.
9.3. Die Auftragnehmerin ist nach Abschluss einer Druckvereinbarung berechtigt, finale Druckdateien
an die ausgewählte Druckerei zu versenden bzw. zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, vor
dieser Versendung bzw. Übergabe die Druckdatei zu überprüfen und der Auftragnehmerin in Textoder
Schriftform die Druckreife zu bestätigen („Druckaufforderung“).
9.4. Sollte die Druckerei ihre Rechnung an die Auftragnehmerin versenden, leitet die Auftragnehmerin
diese Rechnung unverzüglich an den Kunden weiter.
9.5. Die Vertragsparteien können in der Druckvereinbarung zudem festlegen, dass die Auftragnehmerin
für den Kunden die Druckabnahme übernimmt. Unter eine Druckabnahme fallen Prüf- und Kontrollmaßnahmen
der Auftragnehmerin während des Druckvorgangs im Hinblick auf ein auftragsgemäßes
Druckergebnis. Die Vergütung für eine Druckabnahme wird im Kostenvoranschlag der
Auftragnehmerin gesondert ausgewiesen.
10. Lieferung; Abnahme
10.1. Soweit die Auftragnehmerin werkvertragliche Leistungen schuldet, erfolgt die Lieferung des Werks
– sofern nicht abweichend vereinbart – in der Regel durch Versendung einer PDF-Datei per E-Mail.
Soweit die Vertragsparteien eine Druckvereinbarung abgeschlossen haben, erfolgt die Lieferung
der physischen Druckerzeugnisse – sofern nicht abweichend vereinbart – in der Regel durch Versendung
per Post, mittels Overnight-Versand oder Speditionsversand an den Kunden. Im Einzelfall
können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Kunde die physischen Druckerzeugnisse bei
der Auftragnehmerin oder der beauftragten Druckerei abholt.
10.2. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn die Auftragnehmerin diese auch in Text- oder
Schriftform als verbindlich bezeichnet.
10.3. Die Auftragnehmerin ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Kunden offene Dateien, also beispielsweise
native Programm-Dateien bzw. Originaldateien, wie insbesondere Indesign-, Illustrator-,
oder Photoshop-Dateien mit bearbeitbaren Ebenen zu liefern. Solche Leistungen (sog.
„Buy-Out“) sind zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren und von dem Kunden
entsprechend zu vergüten.
10.4. Der Kunde ist verpflichtet, das von der Auftragnehmerin fertiggestellte Werk abzunehmen. Die Abnahme
erfolgt grundsätzlich durch eine Abnahmeerklärung in Text- oder Schriftform. Die Auftragnehmerin
setzt dem Kunden mit der Lieferung eine angemessene Frist zur Abnahme des Werks.
Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter
Angabe mindestens eines Mangels in Text- oder Schriftform verweigert hat.
10.5. Mit der Abnahme des Werks gemäß Ziffer 10.5. dieser AGB geht die Gefahr etwaiger Mängel auf
den Kunden über.
11. Untersuchungs- und Anzeigepflicht; Gewährleistung
11.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle von der Auftragnehmerin hergestellten Werke einschließlich Teilwerke
unverzüglich nach der Lieferung auf Mängel zu überprüfen. Etwaig festgestellte Mängel hat
der Kunde der Auftragnehmerin unverzüglich in Text- oder Schriftform anzuzeigen. Unterlässt der
Kunde die Anzeige, so gilt das Werk als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel,
der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Wird ein Mangel erst später erkennbar, so hat der
Kunde den Mangel unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen; andernfalls gilt das Werk auch
hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende aus Ziffer 10.1. dieser AGB ist nicht
anwendbar, soweit die Auftragnehmerin den Mangel arglistig verschwiegen hat.
11.2. Bei berechtigten Mangelrügen ist die Auftragnehmerin zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung
oder Ersatzlieferung unter Ausschluss anderer Ansprüche verpflichtet und berechtigt. Kommt
die Auftragnehmerin dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder ist
die Nacherfüllung trotz wiederholten Versuchs fehlgeschlagen, kann der Kunde eine Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
11.3. Mängel eines Teils der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es
sei denn, dass die Teilleistung für den Kunden ohne Interesse ist.
11.4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren stellen geringfügige Abweichungen
vom Original keinen Mangel dar. Entsprechendes gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen
(z.B. Digitalproofs oder Andrucke) und dem Endprodukt.
11.5. Die Haftung der Auftragnehmerin für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht
oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.
11.6. Haben die Parteien eine Druckdurchführung durch die Auftragnehmerin vereinbart, haftet die Auftragnehmerin
für Mängel an dem Druckerzeugnis nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen
den jeweiligen Druckereibetrieb. In einem solchen Fall ist die Auftragnehmerin von ihrer Haftung
befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den jeweiligen Druckereibetrieb an den Kunden abtritt.
Die vorstehende Haftungsbefreiung gilt dann nicht, soweit Ansprüche gegen den Druckereibetrieb
durch ein Verschulden der Auftragnehmerin nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar
sind.
11.7. Vom Kunden überlassene Materialien und sonstige Vorleistungen (auch Datenträger oder übertragene
Daten) durch den Kunden oder durch einen von dem Kunden eingesetzten Dritten unterliegen
keiner Prüfungspflicht seitens der Auftragnehmerin. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel
der Vorleistungen oder Materialien, bei denen die Verpflichtung der Auftragnehmerin besteht, den
Kunden hierüber zu informieren. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils
dem neusten technischen Stand entsprechende Programme zum Schutz vor Computerviren einzusetzen.
Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine
Kopie der ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten anzufertigen.
11.8. Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf eine Haftung für Auswahlverschulden begrenzt, wenn sich
im Rahmen einer Druckbetreuung Mängel an den Druckerzeugnissen zeigen, welche allein auf einem
Verschulden der Druckerei beruhen. Die Auftragnehmerin hat im Rahmen der Druckbetreuung
nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt
(eigenübliche Sorgfalt).
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
12.1. Die Auftragnehmerin räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin dem Kunden
lediglich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter dem
Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vom Kunden geschuldeten vertraglichen Vergütung.
12.2. Der Kunde darf Werke der Auftragnehmerin, wie Entwürfe oder Reinzeichnungen, ohne ausdrückliche
Zustimmung der Auftragnehmerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändern.
Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
12.3. Soweit die Auftragnehmerin zur Leistungserbringung Dritte heranzieht, wird sie deren Urhebernutzungsrechte
erwerben und diese dem Kunden einräumen.
12.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die im Rahmen dieser AGB und dem jeweiligen Kostenvoranschlag
für den Kunden hergestellten Werke zum Zweck der Eigenwerbung, z.B. zur Veröffentlichung
auf der Website der Auftragnehmerin, zu verwenden. Dies gilt auch für den Fall, dass die
Auftragnehmerin dem Kunden im Einzelfall ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat.
12.5. Der Kunde ist zur Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte nur mit Zustimmung der Auftragnehmerin
in Text- oder Schriftform berechtigt.
12.6. Die Auftragnehmerin wird die im Rahmen dieser AGB und dem jeweiligen Kostenvoranschlag an
den Kunden gewährten Leistungen, insbesondere sämtliche Ideen, Entwürfe und Gestaltungen,
nicht in gleicher oder nur leicht abgeänderter Form für andere Auftraggeber verwenden.
13. Beauftragung Dritter
13.1. Die Auftragnehmerin darf sich zur Vertragserfüllung der Unterstützung Dritter („Subunternehmer“)
bedienen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Beauftragung einer Druckerei
zur Erstellung von Printmedien oder eines Lektorats.
13.2. Eine vorherige Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich.
13.3. Die Auftragnehmerin beauftragt Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung,
wobei die Auftragnehmerin hierbei in der Regel in Vorleistung geht.
14. Haftung
14.1. Die Haftung der Auftragnehmerin ist uneingeschränkt
14.1.1. im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung;
14.1.2. bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit;
14.1.3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
14.1.4. im Umfang einer übernommenen Garantie und
14.1.5. im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels.
14.2. Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen bzw. gemäß den nachfolgenden
Bestimmungen beschränkt.
14.3. Die Auftragnehmerin haftet für Schäden gleich welcher Art, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen
wesentlicher Vertragspflichten (das sind Verpflichtungen, deren Verletzung die Erreichung
des Vertragszwecks oder die vertragsgemäße Verwendung der Leistung vereiteln oder gefährden
würden) ergeben, jedoch nur, soweit diese Schäden vertragstypisch und für die Auftragnehmerin
vorhersehbar sind.
14.4. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Schaden von der Auftragnehmerin zu verteten ist, sind beim
Einsatz von KI-Systemen die in Ziffer 6.2. dieser AGB beschriebenen Besonderheiten, wie beispielsweise
das autonome Handeln von KI-Systemen, angemessen zu berücksichtigen.
14.5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, wie insbesondere Urheberrechten
oder gewerblichen Schutzrechten, soweit sich die Rechtsverletzung daraus ergibt,
dass der Kunde der Auftragnehmerin Grafiken, Fotos, Illustrationen, Bilder, Texte oder sonstige
Inhalte für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle besteht alleine eine
Haftung des Kunden, welcher die Auftragnehmerin bezüglich etwaiger Ansprüche Dritter in diesem
Zusammenhang freizustellen hat.
14.6. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten auch für deliktische Ansprüche und für Verschulden
von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern der Auftragnehmerin.
15. Verjährung
15.1. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem
Rechtsgrund – ein Jahr.
15.2. Die Verjährungsfrist gemäß Ziffer 15.1. dieser AGB gilt mit folgender Maßgabe:
15.2.1. Die Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder
soweit die Auftragnehmerin eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat.
15.2.2. Die Verjährungsfrist gemäß Ziffer 15.1. dieser AGB gilt nicht bei Bauwerken oder Werken, deren
Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
15.2.3. Die Verjährungsfrist gemäß Ziffer 15.1. dieser AGB gilt nicht für Schadensersatzansprüche bei
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften
Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), in den Fällen einer
schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.2.4. Schadensersatzansprüche im Sinne der Ziffer 14. dieser AGB umfassen auch Ansprüche auf
Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
15.3. Die Verjährung beginnt bei Ansprüchen aus werkvertraglichen Leistungen mit der Abnahme des
Werks.
15.4. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Ansprüche, die nicht mit einem Mangel in
Zusammenhang stehen.
16. Höhere Gewalt
16.1. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerungen der Auftragnehmerin
obliegenden Verpflichtungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, einschließlich Streiks, rechtmäßigen
Aussperrungen und behördlichen Maßnahmen, verursacht werden, die Auftragnehmerin nicht zu
vertreten hat. In diesen Fällen verlängern sich Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung
sowie um eine angemessene Frist zur Wiederaufnahme der Leistungserbringung. Die Auftragnehmerin
informiert den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über den Eintritt der
Behinderung.
16.2. Wenn infolge der Unmöglichkeit oder Verzögerung die Auftragnehmerin die Erfüllung ihrer
Verpflichtungen nicht mehr zumutbar ist, kann die Auftragnehmerin unverzüglich nach Kenntniserlangung
von der höheren Gewalt oder den sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen und ihrer
Folgen auf das Vertragsverhältnis vom Vertrag zurücktreten. Das Gleiche gilt für den Kunden, wenn
ihm die Entgegennahme der Leistung nicht mehr zumutbar ist.
17. Rückgabe und Vernichtung von Unterlagen
17.1. Der Kunde ist nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung berechtigt, die der Auftragnehmerin
gemäß Ziffer 4.1. dieser AGB zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie physisch
übergebenen Daten und Informationen heraus zu verlangen. Der Kunde hat die Wahl, ob er diese
Unterlagen, Daten oder Informationen selbst abholt oder ob die Auftragnehmerin ihm diese auf
Kosten des Kunden zusendet. Zur Ausübung dieses Wahlrechts setzt die Auftragnehmerin dem
Kunden eine angemessene Frist.
17.2. Sollte der Kunde von diesem Wahlrecht innerhalb der gesetzten Frist kein Gebrauch machen, ist
die Auftragnehmerin berechtigt, die Unterlagen, Daten und Informationen auf Kosten des Kunden
zu entsorgen. Gleiches gilt, wenn der Kunde nach Mitteilung der Selbstabholung die Unterlagen,
Daten und Informationen nicht innerhalb von einer Frist von 30 Tagen bei der Auftragnehmerin
abholt.
18. Geheimhaltung
18.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die
als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse
erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung geheim zu halten
und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben
oder zu verwerten.
18.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen der empfangenden Vertragspartei
nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme
der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verschulden
der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt oder zugänglich werden.
18.3. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, von der Auftragnehmerin vorgestellte Ideen, Konzepte
sowie Entwürfe (z.B. in Text oder Bild) geheim zu halten, solange und soweit der Kunde die entsprechende
Leistung nicht in Auftrag gegeben hat.
19. Datenschutz
Informationen darüber, wie die Auftragnehmerin mit Daten des Kunden umgeht und welche Rechte
dem Kunden diesbezüglich zustehen, finden sich in der Datenschutzerklärung, welche auf der
Website der Auftragnehmerin unter www.45-grad.com abrufbar sind.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.
20.2. Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur befugt, wenn seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruhen.
20.3. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen
werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses
Schriftformerfordernisses.
20.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit
der anderen Bestimmungen. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich
durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.
20.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einschlägigen Kollisionsrechts
sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
20.6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund und/oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist am
Sitz der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden
sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

Zum Download: AGB