Unsere Kreativköpfe überlassen nichts dem Zufall. Mit grafischem Gespür gestalten wir Layouts, Designs, Grafiken und Bilder und schneiden diese auf Ihre Wünsche zu. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Reinzeichnung Ihrer Dokumente, bei der Bildbearbeitung und aufwendigen Retuschearbeiten, bei der Farbabstimmung und mit farbverbindlichen Proofs. Wir übernehmen die Erstellung von finalen Druckdaten, mit den korrekten Druckspezifikationen und Druckfarbräumen.
Logoentwicklung
Geschäftsausstattungen
Messeausstattungen
Brand-Entwicklung
Styleguides
Kampagnen
Broschüren/Mailings
Kataloge
Anzeigen
Plakate/POS
Illustration & Icons
Editorial Design
Keyvisuals
Infografiken & Datenvisualisierung
Artwork-Erstellung
Composing
Retusche
Look-Entwicklung
Non-Destruktives Arbeiten
Postproduktion von CGI-Bildern und Render-Passes
Reinzeichnung
Qualitätssicherung
Druckdatenerstellung/
Druckabnahme
In-House Proofs/
Proofservice ISO-zertifiziert
Farbanpassungen
Unser Kreativteam verleiht ihrer Markenbotschaft Gestalt. Wir konzipieren und entwickeln aussdrucksstarke Layouts, Designs, Grafiken, Illustrationen und Bilder. Ob einfach oder komplex – wir geben Ideen eine Form, die im Gedächnis bleibt.
Von der einfachen Pixelretusche bis zum komplexen Composing. Ist das perfekte Bild nocht nicht vorhanden, retuschieren oder montieren wir Ihnen Ihr Wunschmotiv. Dabei legen wir großen Wert auf Details, Realismus und natürlich ein hervorragendes Gesamtergebnis.
Unsere Bildexperten achten auf Farbechtheit und bearbeiten Bilder so, dass sie am Ende perfekt für den Druck optimiert sind. Denn was auf dem Papier ankommt zählt – garantiert durch Fogra-zertifizierte In-House Proofs.
In der Reinzeichnung achten wir auf jedes Detail, unseren Adleraugen entgeht nichts und Ihr Corporate Design ist uns Gesetz. Mikrotypografie ist für uns selbstverständlich kein Fremdbegriff, für einen optimalen Gesamteindruck optimieren wir Lesbarkeit und Anmutung Ihrer Texte. Auf Wunsch bieten wir auch die Qualitätssicherung Ihrer Texte durch unsere kompetenten Lektoratspartner an.
Unser hoher Anspruch für perfekte Farben gilt nicht nur für Bilder sondern auch für digitale Werbemittel und analoge Druckerzeugnisse. Durch zertifiziertes In-House Proofing garantieren wir optimale Ergebnisse. Bei technischen Fragen oder der Ausarbeitung Ihres Konzepts für den Druck können Sie auf unsere Experten zählen. Mit jahrelanger Erfahrung sind wir Ihre Schnittstelle zum Druck und wenn nötig auch vor Ort.
45 Grad ist ein langjähriger und verlässlicher Partner. Wir schätzen die Schnelligkeit, Professionalität und genaue Arbeitsweise sehr.
Andrea Bulian
Head of Marketing
Ich arbeite seit über 10 Jahren mit Stephen und seinem Team zusammen. Sie haben nicht nur tolle Ideen, sondern denken mit und setzen kreativ, termingerecht und überraschend um. Sprich: aus meiner Sicht das rundum Sorglospaket mit Erfolgsgarantie.
Fabienne Schnell
freie Online Marketing Beratung
Großartige Zusammenarbeit seit vielen Jahren. Ob Mailings, Broschüren, Anzeigen – professionell, schnell, zuverlässig und kreativ und immer mit dem Blick für die Details. Auf viele weitere Projekte!
Kristin Hein
Marketing Specialist
Ich arbeite seit vielen Jahren mit Stephen Estler und seinem Team zusammen. 45 Grad ist der perfekte Partner, wenn es um Farbmanagement, aber auch um die Entwicklung von außergewöhnlichen Messeflyern geht. Hier bekommt man Beratung, Kreativität, Umsetzung und Qualität auf höchstem Niveau und das auch noch schnell.
Cinzia Sanfilippo
Messe- und Eventmanagerin (IHK)
Das Team von 45 Grad leistet großartige Arbeit. Mit ihren kreativen Ideen, ihrem Fachwissen und Engagement ist man bei Ihnen gut aufgehoben. Ob Katalog, Flyer, Anzeigen oder Werbemittel, Ideen und Wünsche werden professionell und schnell umgesetzt. Wir sind gespannt auf die weiteren Projekte.
Berenice Brogl
Kundenberaterin
Ich arbeite seit mehr als 14 Jahren mit 45 Grad zusammen. In dieser Zeit habe ich diese Firma als einen verlässlichen und kompetenten Partner kennengelernt. Weiter so!
Andreas Rist
freier Produktioner
Eine tolle Zusammenarbeit über Jahre hinweg. Ob es um Mailings, Kataloge oder Anzeigen geht – immer professionell, zügig und zuverlässig. Wir schätzen besonders die schnelle Umsetzung, die hohe Qualität und die präzise Arbeitsweise.
Ann-Kathrin Findorf
Senior Marketing Specialist
Seit mittlerweile mehreren Jahren ist 45 Grad ein zuverlässiger Begleiter auf meinem beruflichen Weg.
Die Professionalität, Menschlichkeit und Kreativität, die Stephen und sein Team stets in ihre Arbeit einfließen lassen, haben mich immer wieder begeistert.
Mit höchster Sorgfalt und Liebe zum Detail wird jede Anfrage umgesetzt.
Anja Düver
Marketing Activation Specialist
Stephen F. Estler
Geschäftsführer
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45 Grad GmbH
Keltenring 2A
63128 Dietzenbach
+49 (0) 69 / 76 75 769 – 0
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Geschäftsführung: Stephen F. Estler
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Bilder und Mockups von 45 Grad GmbH, shutterstock.com und freepik.
USt-IdNr. DE244913920
Amtsgericht Frankfurt, HRB: 76565
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Quelle: www.e-recht24.de
Stand: Juli 2024
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• Begründung und Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses, wie z.B. Erstellung von Angeboten, Abgleich mit den sog. „Sanktions-Listen“, Vertragsschluss, Erbringung der geschuldeten Leistungen: Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO; Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO aufgrund unseres berechtigten Interesses an der Begründung und Durchführung eines Vertragsverhältnisses mit Ihrem Arbeitgeber
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Empfänger Ihrer Daten sind zunächst IT-Dienstleister, die wir für den Betrieb und die Wartung unserer IT-Systeme einsetzen. Diese IT-Dienstleister verarbeiten Ihre Daten nur auf unsere Weisung und in unserem Auftrag und sind somit Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DS-GVO. Weitere Empfänger Ihrer Daten sind Ihr Arbeitgeber oder sonstige andere Unternehmen, die wir für die Erfüllung des geschlossenen Vertrags einsetzen. Ihre Daten können wir anlassbezogen auch an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Gerichte weitergeben.
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Wir erheben Ihre Daten direkt bei Ihnen im Rahmen der Anbahnung bzw. Durchführung des Vertragsverhältnisses oder erhalten Ihre beruflichen Kontaktdaten von Ihrem Arbeitgeber. Bei den unter Ziffer 4 genannten Empfängern Ihrer Daten, mit Ausnahme von Auftragsverarbeitern, können wir nicht ausschließen, dass diese uns Daten über Sie offenlegen und wir diese dementsprechend erheben. Welche Kategorien von Daten erhoben werden, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.
6. Pflicht zur Bereitstellung
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Ihre Daten löschen wir, wenn diese für die Verarbeitung des jeweiligen Zweckes nicht mehr erforderlich sind. Wir löschen Ihre Daten daher zunächst nach Ablauf von Verjährungsfristen, die im Zusammenhang mit Ihrem Vertragsverhältnis bzw. mit dem Ihres Arbeitgebers stehen. Diese betragen regelmäßig 3 Jahre, können aber auch bis zu 10 bzw. 30 Jahre betragen. In jedem Fall aber löschen wir Daten nicht vor Ablauf von handels- oder abgaberechtlichen Bestimmungen, die eine Aufbewahrung von 6 bis zu 10 Jahren vorsehen. Die Frist beginnt dabei jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzten Handlungen vorgenommen wurden.
8. Drittlandstransfer
Wir setzen im Rahmen der Verarbeitung Ihrer Daten regelmäßig auch Dienstleister ein. Hierbei kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Daten, im Rahmen unserer Verarbeitungsvorgänge in unseren EDV-Systemen oder denen unserer Dienstleister auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und somit des sachlichen Anwendungsbereichs der DS-GVO gelangen oder dass auf Ihre Daten z.B. im Rahmen des Supports zugegriffen wird. Dies betrifft insbesondere einen Transfer Ihrer Daten in die und einen Zugriff auf Ihre Daten aus den USA. Für die USA liegt kein uneingeschränkter Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vor. Ein Transfer Ihrer Daten erfolgt daher gem. Art. 46 Abs. 2 lit. c) DS-GVO i.d.R. auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.
Eine Kopie der Sie betreffenden Passagen der Verträge erhalten sie bei uns.
9. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt, auch kein Profiling.
10. Ihre Rechte
Gemäß den Bestimmungen der DS-GVO können Sie uns gegenüber folgende Rechte geltend machen:
• Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO),
• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO),
• Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO),
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO),
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).
Sie haben das Recht, eine uns erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Darüber hinaus können Sie der hier beschriebenen Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Wahrung berechtigter Interessen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft nach Art. 21 DS-GVO widersprechen.
Erfolgt die Verarbeitung nicht zu Zwecken der Direktwerbung, besteht das Widerspruchsrecht nur aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Außerdem können Sie sich jederzeit bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-1408 0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
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Stand: Juli 2024
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge der 45 Grad GmbH, Keltenring 2A, 63128 Dietzenbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 76565 („Auftragnehmerin“), mit Kunden, wenn diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind („Kunde“). Die Auftragnehmerin und der Kunde werden im Folgenden jeweils auch als „Vertragspartei“ oder gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet.
1.2. Diese AGB gelten vorbehaltlich des Satzes 3 ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie
werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Im Einzelfall getroffene,
individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen)
zwischen den Vertragsparteien haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und ihren Kunden kommt jeweils durch Annahme eines Kostenvoranschlags zustande, welcher diese AGB in das Vertragsverhältnis einbezieht. Bei dem Kostenvoranschlag handelt es sich um ein rechtsverbindliches Angebot der Auftragnehmerin an den Kunden, welches der Kunde in Text- oder Schriftform annehmen kann.
2.2. Die Auftragnehmerin ist für eine Frist von einem Monat ab Versendung an den Kostenvoranschlag gebunden.
2.3. In dem Kostenvoranschlag vereinbaren die Vertragsparteien die individuellen Vertragsdetails, insbesondere die von der Auftragnehmerin konkret geschuldete Leistung, den für die Leistung der Auftragnehmerin voraussichtlich erforderlichen Zeitaufwand sowie die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung.
3. Leistungen
3.1. Die Auftragnehmerin erbringt dienst- sowie werkvertragliche Leistungen.
3.2. Gegenstand eines Auftrages können sein:
3.2.1. Konzipierung und Entwicklung eines Corporate Designs; hierzu gehören insbesondere die Entwicklung von Logos, Geschäftsausstattungen, Messeausstattungen, Styleguides und eines Marken- und Warenzeichens (Brand);
3.2.2. Leistungen mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI); hierzu gehören insbesondere KIbasierte Bildgenerierung, Text-zu-Bild Generierung, Bild-zu-Bild Generierung, Erweiterung von Bildern (sog. Outpainting) sowie Hochskalierung der Auflösung (sog. Upscaling);
3.2.3. Konzipierung, Entwicklung und Erstellung von Printmedien; hierzu gehören insbesondere Kampagnen, Broschüren und Mailings, Kataloge, Anzeigen, Plakate, Point-of-Sale-Design, Illustrationen und Icons, Editorial Design, Keyvisuals sowie Infografiken und Datenvisualisierung;
3.2.4. High-End Bildbearbeitung; hierzu gehören insbesondere Artwork-Erstellung, Composing, Retusche, Look-Entwicklung, Non-Destruktives Arbeiten sowie Postproduktion von CGI-Bildern und die Erstellung von Renderpässen (EXR-Dateien);
3.2.5. Erstellung von (finalen) Druckdateien; hierzu gehören insbesondere die Erstellung von Reinzeichnungen, die Qualitätssicherung, die Erstellung von Druckdaten sowie die Durchführung der Druckabnahme, In-House Proofs (durch ISO-zertifizierten Proofservice) und Farbanpassungen.
3.3. Die Vertragsparteien legen die jeweils konkret geschuldeten Leistungen im jeweiligen Kostenvoranschlag fest.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden;
Nutzung von Marken und urheberrechtlich geschützten Werken des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin kostenlos alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig, richtig und vollständig vorgelegt und erteilt werden. Die Auftragnehmerin hat wegen fälliger Zahlungsansprüche an den vorgelegten Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
4.2. Erbringt der Kunde schuldhaft eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind hieraus dem Auftragnehmer entstehende Kosten, beispielsweise aufgrund Verzögerungen oder Mehraufwand, vom Kunden zu tragen.
4.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Kunden zur Nachholung der erforderlichen Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie vom Vertrag zurücktrete, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde.
4.4. Soweit erforderlich, ist die Auftragnehmerin berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden zur Leistungserbringung zu verwenden und zu nutzen. Dies gilt auch für etwaige urheberrechtlich geschützte Werke und Schriftarten (Fonts) und Schriftfamilien des Kunden, welche der Auftragnehmerin zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden.
5. Vergütung; Zahlung; Rechnungsstellung
5.1. Die Leistungen der Auftragnehmerin werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis, wobei die Auftragnehmerin die Zeiten minutengenau erfasst.
5.2. In dem Kostenvoranschlag gibt die Auftragnehmerin die voraussichtlich erforderliche Stundenzahl für die Erbringung der Leistungen und die sich daraus ergebende voraussichtliche Vergütung an.
5.3. Auch wenn es sich bei dem Kostenvoranschlag um ein rechtsverbindliches Angebot handelt, beruhen der in dem Kostenvoranschlag angegebenen Zeitaufwand sowie die sich daraus ergebende Höhe der Vergütung lediglich auf einer voraussichtlichen, unverbindlichen Schätzung. Verbindlich ist hingegen die Höhe des vereinbarten Stundensatzes.
5.4. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
5.5. Interne Sachkosten, die der Auftragnehmerin im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen entstehen, wie beispielsweise Kommunikations-, Versand-, Vervielfältigungsoder Reisekosten, stellt die Auftragnehmerin ihren Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung.
5.6. Die Vergütung der Leistungen der Auftragnehmerin ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang beim Kunden zu zahlen.
5.7. Die Vergütung ist unter Angabe des auf der Rechnung bezeichneten Verwendungszwecks auf das in der Rechnung bezeichnete Konto der Auftragnehmerin zu zahlen.
5.8. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre erbrachten Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen, unabhängig davon, ob die jeweils geschuldete Leistungserbringung vollständig abgeschlossen ist.
5.9. Die Auftragnehmerin ist bei umfangreicher Leistungserbringung berechtigt, Vorauszahlungen des Kunden in angemessener Höhe zu verlangen (Akonto). Die Auftragnehmerin ist insbesondere berechtigt, von dem Kunden eine Vorauszahlung in angemessener Höhe im direkten Anschluss an den Vertragsschluss zu verlangen und den Beginn der Leistungserbringung von dem Erhalt dieser Vorauszahlung abhängig zu machen.
5.10. Sollte nach Vertragsschluss erkennbar werden, dass die Erfüllung des Vergütungsanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit oder Leistungswilligkeit des Kunden gefährdet ist, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten oder die Erbringung ihrer Leistungen, inklusive der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Leistungsergebnisse, vorübergehend oder endgültig einzustellen.
6. Gestaltungsfreiheit; Einsatz Künstlicher Intelligenz; Schriftarten;
Materialien aus öffentlichen Datenbanken
6.1. Für die Auftragnehmerin besteht im Rahmen der Leistungserbringung gestalterische und künstlerische Freiheit. Basierend auf den zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsparametern, welche für die Auftragnehmerin verbindlich sind, ist die Auftragnehmerin im Hinblick auf die Durchführung und das Ergebnis der Leistungserbringung frei.
6.2. Die Auftragnehmerin greift im Rahmen der Leistungserbringung auf Künstliche Intelligenz (KI) zum Zwecke der Kostenreduzierung, Effizienz und Qualitätssteigerung zurück, insbesondere im Rahmen der Bildbearbeitung, -überarbeitung und -generierung. Die von der Auftragnehmerin verwendeten KI-Systeme handeln autonom; ihre Ergebnisse sind von einer sorgfältigen Auswahl und Eingabe der für ihre Leistungserbringung erforderlichen Befehle abhängig. Auch wenn die Auftragnehmerin bei der Leistungserbringung, insbesondere bei der Auswahl der von ihr eingesetzten KI-Systeme sowie der Befehlseingabe, die erforderliche Sorgfalt anwendet, kann es
dennoch aufgrund des autonomen Handelns der eingesetzten KI-Systeme nicht ausgeschlossen werden, dass dies im Rahmen der Leistungserbringung zu Fehlern führt, welche die Auftragnehmerin bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht zu vertreten hat.
6.3. Die Auftragnehmerin greift im Rahmen der Leistungserbringung auf Datenbanken zu, welche Medien wie beispielsweise Fotos, Vektorgrafiken oder Illustrationen zur Verfügung stellen. Hierzu erwirbt die Auftragnehmerin die entsprechenden Rechte zur eigenen Nutzung der Medien. Soweit die Auftragnehmerin hierbei nicht übertragbare Nutzungsrechte erwirbt, informiert sie den Kunden hierüber und teilt mit, dass der Kunde die entsprechenden Nutzungsrechte erwerben muss, um zur Nutzung berechtigt zu sein.
7. Zahlungsverzug
7.1. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, soweit er die geschuldete Vergütung nach Ziffer 5 dieser AGB nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung bezahlt. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. in Rechnung zu stellen.
7.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, für die weitere Leistungserbringung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten oder die Erbringung ihrer Leistungen, inklusive der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Leistungsergebnisse, vorübergehend oder endgültig einzustellen.
8. Leistungsänderungen
8.1. Der Kunde kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen („Änderungsverlangen“).
Das gilt auch für bereits erbrachte und zur Verfügung gestellte Teilleistungen. Die
Auftrag-nehmerin wird die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln. Die Vertragsparteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Änderungsverlangen des Kunden zurückzuweisen. Etwaige sich aus Leistungsänderungen ergebende Mehrkosten wird der Kunde tragen, Minderkosten werden dem Kunden gutgeschrieben.
8.2. Sollte die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung feststellen, dass entgegen der ursprünglichen Kalkulation in dem Kostenvoranschlag ein zeitlicher Mehraufwand erforderlich sein wird, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, den Kunden über diesen Mehraufwand zu informieren („Änderungsmitteilung“) und eine Freigabe der weiteren Leistungserbringung vom Kunden zu verlangen.
8.3. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung unter Angabe der zusätzlichen Vergütung und etwaigen Änderungen des Zeitablaufs zumindest in Textform zu vereinbaren. Die Vertragsparteien können von diesem Textformerfordernis im gemeinsamen Einverständnis abweichen, soweit es sich um ein dringendes Änderungsverlangen oder eine dringende Änderungsmitteilung handelt, welche jeweils keine zeitliche Verzögerung dulden.
9. Druckvereinbarungen
9.1. Die Vertragsparteien können im Einzelfall eine Vereinbarung über den Druck der (digital) erstellten Werke abschließen („Druckvereinbarung“).
9.2. Im Rahmen der Druckvereinbarung wählt der Kunde die Druckerei aus, welche mit dem Druck der erstellten Werke beauftragt werden soll. Sofern der Kunde der Auftragnehmerin keine Druckerei vorgibt, besteht die Möglichkeit, dass die Auftragnehmerin dem Kunden geeignete Druckereien vorschlägt.
Die anschließende Beauftragung der Druckerei erfolgt durch den Kunden. Vertragspartner der ausgewählten Druckerei und Rechnungsempfänger ist daher der Kunde. Die Auftragnehmerin unterstützt den Kunden im Rahmen der Beauftragung der Druckerei und übermittelt die zum Vertragsschluss erforderlichen Unterlagen und Erklärungen. Die Auftragnehmerin übernimmt insbesondere die Übermittlung des von der Druckerei erhaltenen Kostenvoranschlags an den Kunden sowie die Übermittlung der Bestätigung des Kostenvoranschlags durch den Kunden an die Druckerei.
9.3. Die Auftragnehmerin ist nach Abschluss einer Druckvereinbarung berechtigt, finale Druckdateien an die ausgewählte Druckerei zu versenden bzw. zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, vor dieser Versendung bzw. Übergabe die Druckdatei zu überprüfen und der Auftragnehmerin in Textoder Schriftform die Druckreife zu bestätigen („Druckaufforderung“).
9.4. Sollte die Druckerei ihre Rechnung an die Auftragnehmerin versenden, leitet die Auftragnehmerin diese Rechnung unverzüglich an den Kunden weiter.
9.5. Die Vertragsparteien können in der Druckvereinbarung zudem festlegen, dass die Auftragnehmerin für den Kunden die Druckabnahme übernimmt. Unter eine Druckabnahme fallen Prüf- und Kontrollmaßnahmen der Auftragnehmerin während des Druckvorgangs im Hinblick auf ein auftragsgemäßes Druckergebnis. Die Vergütung für eine Druckabnahme wird im Kostenvoranschlag der Auftragnehmerin gesondert ausgewiesen.
10. Lieferung; Abnahme
10.1. Soweit die Auftragnehmerin werkvertragliche Leistungen schuldet, erfolgt die Lieferung des Werks – sofern nicht abweichend vereinbart – in der Regel durch Versendung einer PDF-Datei per E-Mail.
Soweit die Vertragsparteien eine Druckvereinbarung abgeschlossen haben, erfolgt die Lieferung der physischen Druckerzeugnisse – sofern nicht abweichend vereinbart – in der Regel durch Versendung per Post, mittels Overnight-Versand oder Speditionsversand an den Kunden. Im Einzelfall können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Kunde die physischen Druckerzeugnisse bei der Auftragnehmerin oder der beauftragten Druckerei abholt.
10.2. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn die Auftragnehmerin diese auch in Text- oder Schriftform als verbindlich bezeichnet.
10.3. Die Auftragnehmerin ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Kunden offene Dateien, also beispielsweise native Programm-Dateien bzw. Originaldateien, wie insbesondere Indesign-, Illustrator-, oder Photoshop-Dateien mit bearbeitbaren Ebenen zu liefern. Solche Leistungen (sog. „Buy-Out“) sind zwischen den Vertragsparteien gesondert zu vereinbaren und von dem Kunden entsprechend zu vergüten.
10.4. Der Kunde ist verpflichtet, das von der Auftragnehmerin fertiggestellte Werk abzunehmen. Die Abnahme erfolgt grundsätzlich durch eine Abnahmeerklärung in Text- oder Schriftform. Die Auftragnehmerin setzt dem Kunden mit der Lieferung eine angemessene Frist zur Abnahme des Werks. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels in Text- oder Schriftform verweigert hat.
10.5. Mit der Abnahme des Werks gemäß Ziffer 10.5. dieser AGB geht die Gefahr etwaiger Mängel auf den Kunden über.
11. Untersuchungs- und Anzeigepflicht; Gewährleistung
11.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle von der Auftragnehmerin hergestellten Werke einschließlich Teilwerke unverzüglich nach der Lieferung auf Mängel zu überprüfen. Etwaig festgestellte Mängel hat der Kunde der Auftragnehmerin unverzüglich in Text- oder Schriftform anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt das Werk als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Wird ein Mangel erst später erkennbar, so hat der Kunde den Mangel unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen; andernfalls gilt das Werk auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende aus Ziffer 10.1. dieser AGB ist nicht anwendbar, soweit die Auftragnehmerin den Mangel arglistig verschwiegen hat.
11.2. Bei berechtigten Mangelrügen ist die Auftragnehmerin zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter Ausschluss anderer Ansprüche verpflichtet und berechtigt. Kommt die Auftragnehmerin dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder ist die Nacherfüllung trotz wiederholten Versuchs fehlgeschlagen, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
11.3. Mängel eines Teils der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass die Teilleistung für den Kunden ohne Interesse ist.
11.4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren stellen geringfügige Abweichungen vom Original keinen Mangel dar. Entsprechendes gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digitalproofs oder Andrucke) und dem Endprodukt.
11.5. Die Haftung der Auftragnehmerin für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.
11.6. Haben die Parteien eine Druckdurchführung durch die Auftragnehmerin vereinbart, haftet die Auftragnehmerin für Mängel an dem Druckerzeugnis nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Druckereibetrieb. In einem solchen Fall ist die Auftragnehmerin von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den jeweiligen Druckereibetrieb an den Kunden abtritt. Die vorstehende Haftungsbefreiung gilt dann nicht, soweit Ansprüche gegen den Druckereibetrieb durch ein Verschulden der Auftragnehmerin nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
11.7. Vom Kunden überlassene Materialien und sonstige Vorleistungen (auch Datenträger oder übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von dem Kunden eingesetzten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Auftragnehmerin. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel der Vorleistungen oder Materialien, bei denen die Verpflichtung der Auftragnehmerin besteht, den Kunden hierüber zu informieren. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neusten technischen Stand entsprechende Programme zum Schutz vor Computerviren einzusetzen.
Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine
Kopie der ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten anzufertigen.
11.8. Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf eine Haftung für Auswahlverschulden begrenzt, wenn sich im Rahmen einer Druckbetreuung Mängel an den Druckerzeugnissen zeigen, welche allein auf einem Verschulden der Druckerei beruhen. Die Auftragnehmerin hat im Rahmen der Druckbetreuung nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (eigenübliche Sorgfalt).
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
12.1. Die Auftragnehmerin räumt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin dem Kunden lediglich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vom Kunden geschuldeten vertraglichen Vergütung.
12.2. Der Kunde darf Werke der Auftragnehmerin, wie Entwürfe oder Reinzeichnungen, ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändern. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
12.3. Soweit die Auftragnehmerin zur Leistungserbringung Dritte heranzieht, wird sie deren Urhebernutzungsrechte erwerben und diese dem Kunden einräumen.
12.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die im Rahmen dieser AGB und dem jeweiligen Kostenvoranschlag für den Kunden hergestellten Werke zum Zweck der Eigenwerbung, z.B. zur Veröffentlichung auf der Website der Auftragnehmerin, zu verwenden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Auftragnehmerin dem Kunden im Einzelfall ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat.
12.5. Der Kunde ist zur Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte nur mit Zustimmung der Auftragnehmerin in Text- oder Schriftform berechtigt.
12.6. Die Auftragnehmerin wird die im Rahmen dieser AGB und dem jeweiligen Kostenvoranschlag an den Kunden gewährten Leistungen, insbesondere sämtliche Ideen, Entwürfe und Gestaltungen, nicht in gleicher oder nur leicht abgeänderter Form für andere Auftraggeber verwenden.
13. Beauftragung Dritter
13.1. Die Auftragnehmerin darf sich zur Vertragserfüllung der Unterstützung Dritter („Subunternehmer“) bedienen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Beauftragung einer Druckerei zur Erstellung von Printmedien oder eines Lektorats.
13.2. Eine vorherige Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich.
13.3. Die Auftragnehmerin beauftragt Subunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, wobei die Auftragnehmerin hierbei in der Regel in Vorleistung geht.
14. Haftung
14.1. Die Haftung der Auftragnehmerin ist uneingeschränkt
14.1.1. im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung;
14.1.2. bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit;
14.1.3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
14.1.4. im Umfang einer übernommenen Garantie und
14.1.5. im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels.
14.2. Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen bzw. gemäß den nachfolgenden Bestimmungen beschränkt.
14.3. Die Auftragnehmerin haftet für Schäden gleich welcher Art, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (das sind Verpflichtungen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks oder die vertragsgemäße Verwendung der Leistung vereiteln oder gefährden würden) ergeben, jedoch nur, soweit diese Schäden vertragstypisch und für die Auftragnehmerin vorhersehbar sind.
14.4. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Schaden von der Auftragnehmerin zu verteten ist, sind beim Einsatz von KI-Systemen die in Ziffer 6.2. dieser AGB beschriebenen Besonderheiten, wie beispielsweise das autonome Handeln von KI-Systemen, angemessen zu berücksichtigen.
14.5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, wie insbesondere Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten, soweit sich die Rechtsverletzung daraus ergibt, dass der Kunde der Auftragnehmerin Grafiken, Fotos, Illustrationen, Bilder, Texte oder sonstige Inhalte für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle besteht alleine eine Haftung des Kunden, welcher die Auftragnehmerin bezüglich etwaiger Ansprüche Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen hat.
14.6. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten auch für deliktische Ansprüche und für Verschulden von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern der Auftragnehmerin.
15. Verjährung
15.1. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr.
15.2. Die Verjährungsfrist gemäß Ziffer 15.1. dieser AGB gilt mit folgender Maßgabe:
15.2.1. Die Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit die Auftragnehmerin eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat.
15.2.2. Die Verjährungsfrist gemäß Ziffer 15.1. dieser AGB gilt nicht bei Bauwerken oder Werken, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
15.2.3. Die Verjährungsfrist gemäß Ziffer 15.1. dieser AGB gilt nicht für Schadensersatzansprüche bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.2.4. Schadensersatzansprüche im Sinne der Ziffer 14. dieser AGB umfassen auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
15.3. Die Verjährung beginnt bei Ansprüchen aus werkvertraglichen Leistungen mit der Abnahme des Werks.
15.4. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Ansprüche, die nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen.
16. Höhere Gewalt
16.1. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerungen der Auftragnehmerin obliegenden Verpflichtungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, einschließlich Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und behördlichen Maßnahmen, verursacht werden, die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen verlängern sich Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung sowie um eine angemessene Frist zur Wiederaufnahme der Leistungserbringung. Die Auftragnehmerin informiert den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über den Eintritt der Behinderung.
16.2. Wenn infolge der Unmöglichkeit oder Verzögerung die Auftragnehmerin die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht mehr zumutbar ist, kann die Auftragnehmerin unverzüglich nach Kenntniserlangung von der höheren Gewalt oder den sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen und ihrer Folgen auf das Vertragsverhältnis vom Vertrag zurücktreten. Das Gleiche gilt für den Kunden, wenn ihm die Entgegennahme der Leistung nicht mehr zumutbar ist.
17. Rückgabe und Vernichtung von Unterlagen
17.1. Der Kunde ist nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung berechtigt, die der Auftragnehmerin gemäß Ziffer 4.1. dieser AGB zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie physisch übergebenen Daten und Informationen heraus zu verlangen. Der Kunde hat die Wahl, ob er diese Unterlagen, Daten oder Informationen selbst abholt oder ob die Auftragnehmerin ihm diese auf Kosten des Kunden zusendet. Zur Ausübung dieses Wahlrechts setzt die Auftragnehmerin dem Kunden eine angemessene Frist.
17.2. Sollte der Kunde von diesem Wahlrecht innerhalb der gesetzten Frist kein Gebrauch machen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Unterlagen, Daten und Informationen auf Kosten des Kunden zu entsorgen. Gleiches gilt, wenn der Kunde nach Mitteilung der Selbstabholung die Unterlagen, Daten und Informationen nicht innerhalb von einer Frist von 30 Tagen bei der Auftragnehmerin abholt.
18. Geheimhaltung
18.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
18.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen der empfangenden Vertragspartei nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verschulden der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt oder zugänglich werden.
18.3. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, von der Auftragnehmerin vorgestellte Ideen, Konzepte sowie Entwürfe (z.B. in Text oder Bild) geheim zu halten, solange und soweit der Kunde die entsprechende Leistung nicht in Auftrag gegeben hat.
19. Datenschutz
Informationen darüber, wie die Auftragnehmerin mit Daten des Kunden umgeht und welche Rechte dem Kunden diesbezüglich zustehen, finden sich in der Datenschutzerklärung, welche auf der Website der Auftragnehmerin unter www.45-grad.com abrufbar sind.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.
20.2. Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
20.3. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
20.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.
20.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einschlägigen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
20.6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund und/oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist am Sitz der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
Zum Download: AGB